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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Handschlag-Qualität - ist das was zählt...

...und in dieser Form leisten die Tiroler Partymander (Nachfolgend TPM genannt)

Pünktlichkeit, Perfektion, Qualität, Präsentation, Ausdauer und damit auch regelmäßig und situationsbedingt mehr Spielzeit wie meist abgemacht wird. Es gab noch niemals in der Geschichte der TPM  eine Situation wo unten angeführte Vertragsbedingungen angewendet werden mußten. Aber auch dieses Thema möchten wir hiermit aufzeigen:

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01. Firma:

Die Tiroler Partymander sind eine "Roland Thaler & Mitges.n.b.r" und haben den Firmensitz in Österreich/Tirol und stellen auch die Rechnung über diese Anschrift. Umsatzsteuernummer: ATU73976879

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02. Verpflegung:

Verpflegung und Getränke sind für die TPM und eventuellen 3. Musiker, Fahrer und Techniker frei! 

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03. Unterkunft:

Unterkunft sind für die TPM und eventuellen 3. Musiker, Fahrer und Techniker frei! Für die Unterkunft müssen Einzelzimmer für die jeweilig genannten Personen zur Verfügung gestellt werden! Das Hotel sollte sich in unmittelbarer Nähe vom Auftrittsort befinden, oder der Veranstalter übernimmt den Taxidienst bzw. die Taxikosten zur Unterkunft und wieder zurück zum Auftrittsort.

 

04. Bühnentechnisches:

Der Zugang vom Musikbus bis hin zur Bühne sollte so kurz als möglich gehalten werden.

Für die TPM muss eine waagrechte Bühne, oder wenn auch keine Bühne vorhanden ist, eine waagrechte Fläche von mindestens 4 x 2.5 Meter vorhanden sein! Die Höhe soll mindestens 1,5 Meter sein. Auf großen Bühnen wie bei Zeltfesten, Bällen etc. sollte keine Werbung hinter der Bühne sein, weil ein Vorhang und ein Werbetransparent aufgebaut wird!

Für Stromanschluss muss je nach Veranstaltung und Lichteinsatz folgende Anforderung gegeben sein: Normale Steckdose für kleine Veranstaltungen: 1x  220 Volt 16 Ampere! Starkstromsteckdose für große Veranstaltungen: 1x 380 Volt mit je 16 Ampere! Der Strom muss exklusiv der Musik zur Verfügung stehen! Bei einer Freiluftveranstaltung muss die Bühne eine wetterfeste Überdachung haben!

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05. Sicherheit:

Bei Veranstaltungen größerer Art ist die Sicherheit für die Musiker und deren Instrumentarium zu sorgen. Um das unbefugte Betreten und Hantieren auf der Bühne und Instrumentarium durch Fremde- oder eventuelle alkoholisierten Personen zu gewährleisten, hat der Veranstalter für Sicherheitspersonal zu sorgen. Sollten die Instrumente an mehreren Tagen über Nacht unbeaufsichtigt aufgebaut bleiben, hat der Veranstalter so lange für Wach- oder Sicherheitspersonal zu sorgen bis der nächste Auftritt erfolgt. Die TPM übernehmen keinerlei Verantwortung auf Diebstahl und Vandalismus. 

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06. Autorengebühren:

Autorengebühren (AKM, GEMA, SUISA, etc.) sind vom Veranstalter alleinig zu entrichten! (Gilt nicht bei Hochzeiten!) Die aufgeführten Titel melden die TPM automatisch der AKM, GEMA, SUISSA, etc. 

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07. Wetterklausel:

Sofern im Vertrag keine separate Wetterklausel angeführt ist gilt folgendes: Bei einer wetterbedingten Absage werden 50% von der Gage verrechnet! Sind am Auftrittsort die Instrumente aufgebaut und es folgt hinterher eine wetterbedinge Absage durch den Veranstalter werden 80% der Gage in Rechnung gestellt. Wird der Auftritt wetterbedingt frühzeitig und wetterbedingt abgebrochen ist die ganze Gage fällig! 

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08. Höhere Gewalt:

Sollte durch höhere Gewalt, (Krankheit, Unfall, Panne, Technik etc.) das Engagement nicht stattfinden können, wird der Veranstalter umgehend informiert, und sofern es zeitlich möglich ist eine Ersatzgruppe zu denselben Bedingungen engagiert! 

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09. Bezahlung:

Die vereinbarte Gage ist nach dem Auftritt an die TPM in Bar auszubezahlen.

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10. Vertragsrecht:

Bei einer Kündigung des mündlichen oder schriftlichen Vertrages werden 30% von der Gage verrechnet! 4 Wochen vor dem Auftritt werden 50% von der Gage verrechnet! Bei einer Kündigung des Vertrages 3 Tage vor dem Auftritt werden 80% von der Gage verrechnet! Der Vertrag ist Rechtskräftig bei umgehender Retournierung des Vertrages vom Veranstalter an die TPM und der Unterschrift beider Vertragspartner! Ebenso hat ein mündlicher Vertrag, sowie auch eine E-Mailbestätigung ohne Unterschrift, 7 Tage nach Abmachung seine volle Gültigkeit! Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich! Gerichtsstand ist A-6330 Kufstein! 

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11. Sondervereinbarungen:

Sondervereinbarungen werden im Engagementvertrag oder Mailkontakt direkt festgelegt und soweit erforderlich detailliert beschrieben! 

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